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Eine besondere Form der Unterstützung stellt ein sogenanntes Mess-Stipendium dar. Ein Stipendium wird von einem Gläubigen gestiftet, und der Priester schließt bei der Feier der Heiligen Messe das Gebetsanliegen des Stifters mit ein.
Sie haben im Laufe des Zahlungsvorgangs die Möglichkeit Ihr persönliches Gebetsanliegen für einen Verstorbenen, einen Lebenden oder für ein besonderes Anliegen anzugeben (z. B. „Bekehrung der nichtpraktizierenden Katholiken“, „Alkoholprobleme von Alois“ oder „Schutz des ungeborenen Lebens“ etc.). Die Gebühr für ein Mess-Stipendium
beträgt in der Erzdiözese Wien € 7,--.
Sie haben die Wahl, ein Stipendium entweder einmalig oder für neun aufeinanderfolgende Hl. Messen („Mess-Novene“)
bzw. dreißig („Gregorianische Messreihe“) zu stiften.
„Die Gläubigen, die ein Stipendium geben, damit eine Messe nach ihrer Meinung appliziert [gefeiert] wird, tragen
zum Wohl der Kirche bei und beteiligen sich durch dieses Stipendium an deren Sorge für den Unterhalt von
Amtsträgern und Werken.“ (Zitiert aus dem Kirchenrechtsbuch)
-> Einfaches Mess-Stipendium (€ 7,--)
-> Gregorianische Messreihe (€ 210,--)
-> Gerne beten wir auch in Ihren Anliegen, wenn Sie kein Stipendium stiften.